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für Kultur und Wanderreisen

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AGB
Reisebedingungen und Hinweise
Liebe(r) Reisende(r),
zu einer optimalen Reisedurchführung tragen klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend „Reiseteilnehmer“ - und uns, der Firma Grand Daily Tours Travel Agency - nachstehend „Grand Daily Tours“ - zustande kommenden Reisevertrages.
 
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax, per Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer Grand Daily Tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
 
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Grand Daily Tours an den Reiseteilnehmer zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
 
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Grand Daily Tours vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb dieser Bindungsfrist das geänderte Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.
 
1.4 Der angemeldete Reiseteilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
 
2. Leistungsverpflichtung von Grand Daily Tours
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Grand Daily Tours ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Reiseteilnehmer vorliegen.
 
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Grand Daily Tours nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Grand Daily Tours oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
 
2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Grand Daily Tours herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung von Grand Daily Tours nicht verbindlich.
 
2.4 Nebenabsprachen (Änderungen, Ergänzungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern sowie Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung von Grand Daily Tours.
 
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Spätestens 1 Woche nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 30% fällig.
 
3.2 Die Beträge für An- und Restzahlung und ggf. Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.
3.3 Die Restzahlung muss spätestens bei der Anreise erfolgen. Grand Daily Tours behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung der Anzahlung und / oder des Restbetrags den Reiseteilnehmer von der Reise auszuschließen.
 
4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Grand Daily Tours.
 
4.2 Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Grand Daily Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
 
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
 
4.4 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen Grand Daily Tours unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
a) bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: nur Kosten der Banküberweisung (ca. 5%)
b) bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50% der Anzahlung
c) weniger als 15 Tage: Eine Rückzahlung der Anzahlung ist nicht mehr möglich.
d) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90% der Reisebetrags.
 
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1 Grand Daily Tours kann in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
 
5.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann Grand Daily Tours bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Reiseteilnehmer erhält den Anzahlungsbetrag zurück; ein weitergehender Anspruch des Reiseteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet Grand Daily Tours nicht für eventuelle Stornogebühren für Vor- / Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind. Für die fristgerechte Absage der Reise ist der Eingang beim Reiseteilnehmer maßgeblich.
 
5.3 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Grand Daily Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, kann Grand Daily Tours bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reiseteilnehmer den Anzahlungsbetrag  unverzüglich zurück.
 

 
6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung von Grand Daily Tours, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers von Grand Daily Tours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Grand Daily Tours für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
6.2 Grand Daily Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Heissluftballon - Fahrt, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reiseteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Grand Daily Tours sind.
Grand Daily Tours haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reiseteilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reiseteilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Grand Daily Tours ursächlich geworden ist.
 
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und Grand Daily Tours findet ausschließlich türkisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
7.2 Soweit bei Klagen des Reiseteilnehmers gegen Grand Daily Tours im Ausland für die Haftung von Grand Daily Tours dem Grunde nach nicht türkisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reiseteilnehmers ausschließlich türkisches Recht Anwendung.
7.3 Der Reiseteilnehmer kann Grand Daily Tours nur an dessen Sitz verklagen.
7.4 Für Klagen von Grand Daily Tours gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Reiseteilnehmer, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Grand Daily Tours vereinbart.
 
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
 
Veranstalter
Grand Daily Tours Travel Agency
Lale Cad. Çekirdekciler İş Mrk. K:2 D:98
50100 Nevşehir / Türkiye
 
Eintragsnummer in Verband der Türkischen Reisebüros (TÜRSAB): A 5056
Allgemeine Info
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Eintragsnummer A-5056